Wassergefährdende Stoffe:
a. Sachverständigentätigkeit:
- Sachverständigenprüfungen
- Gutachten zur Eignung von Anlagen
- Schadensgutachten
- Versicherungsgutachten
- Gerichtsgutachten
b. Beratungstätigkeit:
- Beratung zur Lagerung und dem Umgang mit wassergefährdenden und brennbaren Stoffen
- Erstellen von Betriebsanweisungen und Merkblättern nach Wasserrecht
- Erstellen von Anlagendokumentation
- Gestellung von Gewässerschutzbeauftragten
- Ausbildung zum Gewässerschutzbeauftragten
- Unterstützung bei der Ermittlung der Wassergefährdungsklassen bei Reinstoffen oder Gemischen
- Anlagenermittlung und-einstufung und-abgrenzung
- Erstellen der erforderlichen Anzeigen gem. § 40 AwSV
Unterstützung bei der Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen gem. § 21 AwSV oberirdische
Rohrleitungen - Unterstützung bei der Durchführung bei Anträgen zu Eignungsfeststellungen
- Bewertung der Sicherheitsvorkehrungen
- Maßnahmenkatalog für Sanierungen
- Behördenkontakte