Wassergefährdende Stoffe:

 

a. Sachverständigentätigkeit:

  • Prüftätigkeiten als Überwachungsorganisation
  • Sachverständigenprüfungen
  • Gutachten zur Eignungsfeststellung
  • Schadensgutachten
  • Versicherungsgutachten
  • Gerichtsgutachten

b. Beratungstätigkeit:

  • Beratung zur Lagerung und dem Umgang mit wassergefährdenden und brennbaren Stoffen
  • Erstellen von Betriebsanweisungen und Merkblättern nach Wasserrecht
  • Erstellen von Anlagendokumentation
  • Gestellung von Gewässerschutzbeauftragten
  • Ausbildung zum Gewässerschutzbeauftragten
  • Unterstützung bei der Ermittlung der Wassergefährdungsklassen bei Reinstoffen oder Gemischen
  • Anlagenermittlung und-einstufung und-abgrenzung
  • Erstellen der erforderlichen Anzeigen gem. § 40 AwSV
    Unterstützung bei der Durchführung von Gefahrdungsbeurteilungen gem. § 21 AwSV oberirdische
    Rohrleitungen
  • Estelle von Gutachten mit Nachweis der Einhaltung der Gewässerschutzanforderungen gem. §41 Abs. 2 Nr. 2
  • Unterstützung bei der Durchführung bei Anträgen zu Eignungsfeststellungen
  • Bewertung der Sicherheitsvorkehrungen
  • Maßnahmenkatalog für Sanierungen
  • Behördenkontakte